Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“

Genaue Lage:

Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern

Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

26/08/2024

bis

27/09/2024

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des Bebauungsplanes „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“ beschlossen.

Die Stadt Linden plant im Stadtteil Leihgestern in Nachbarschaft zum Neubaugebiet „Nördlich Breiter Weg“ die Anlage eines neuen Kinderspielplatzes. Im rechtwirksamen FNP der Stadt Linden ist der Bereich als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. Es soll eine Änderung des FNP durch Ergänzung der Darstellung der „Grünfläche“ um eine Signatur „Spielplatz“ erfolgen, um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Spielplatznutzung in diesem Bereich zu schaffen. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich an zentraler Stelle zwischen den unterschiedlichen Siedlungsbereichen im Norden von Leihgestern. Der Standort besitzt somit sehr gute Voraussetzungen für eine wohnungsnahe Versorgung mit Spielanlagen für Kinder.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Leihgestern. Der Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Siedlungsgebiet des Stadtteils und dort südlich des Neubaugebiets „Nördlich Breiter Weg“ und nördlich der Siedlungsflächen an der Straße „Breiter Weg“ und besitzt eine Größe von ca. 0,6 ha.

Durch die geringfügige Änderung des Bauleitplans werden die Grundzüge der Plankonzeption des FNP nicht berührt. Die FNP-Änderung wird daher nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, damit die Stadt Linden den Inhalt nachvollziehen kann.

Es besteht die Möglichkeit zur Übermittlung Ihrer Stellungnahme im Zeitraum vom:

26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024

Diese sollen elektronisch als E-Mail unter Angabe des Projekttitels übermittelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäߧ 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen zum Bebauungsplan werden als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular