Allgemeines Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist die Umwidmung des Plangebietes von der bisherigen Darstellung als „Sonderbaufläche“ in die künftige Darstellung als „Wohnbaufläche“. Die Planaufstellung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).
Die u.a. Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom 08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 zu öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben wer-den. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: artur.trautvetter-gross@lahntal.de oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro über die E-Mail-Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.