Bebauungsplan „An der Wohra“

– Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB –
Genaue Lage:

Stadt Kirchhain, Kernstadt

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

16/12/2024

bis

24/01/2025

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Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wiedernutzbarmachung und Neuausrichtung eines innerstädtischen, bislang überwiegend gewerblich genutzten Areals für die geplante Entwicklung eines urbanen Quartiers.
Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt im westlichen Bereich der dicht bebauten Kernstadt von Kirchhain und besitzt eine Größe von ca. 0,75 ha.
Die Planung dient u.a. der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Nachverdichtung im Siedlungsbereich. Es werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000 Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) genannten Schutzgüter.
Insofern sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 13a Abs. 1 BauGB für die Umsetzung der Planung als sog. „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschleunigten Verfahren gegeben.

Verfahren: Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:

vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025

Die Abgabe der Stellungnahme soll per E-Mail unter Angabe des Projektes erfolgen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular