Die Stadt Homberg beabsichtigt einen Bebauungsplan im Stadtteil Deckenbach aufzustellen, der eine moderate bauliche Weiterentwicklung am Siedlungsrand des Dorfes ermöglicht. Die Planung tangiert einen Bereich der bereits durch die bisherige Siedlungstätigkeit geprägt ist. Zur Deckung dieses konkreten Bedarfs an Baugrundstücken, soll das Plangebiet künftig als „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW) ausgewiesen werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser das Plangebiet bereits als „gemischte Baufläche“ (M) darstellt. Die im Bebauungsplan festgesetzte Art der baulichen Nutzung als „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW, gem. § 5a BauNVO) entspricht dem „Entwicklungsgebot“ des § 8 Abs. 2 BauGB.
Die Stadt Homberg (Ohm) hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum von Montag, dem 08.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 10.10.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauamt@homberg.de eingereicht werden. Sie können auch an unser Büro unter der Adresse: beteiligung@grosshausmann.de eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.