Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal – igs – hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal Teil 1“ zwischen Lohra und Gladenbach-Mornshausen gefasst.
Allgemeines Planungsziele sind
– die Umwidmung einer bislang als „öffentliche Grünfläche“ festgesetzten Fläche in „Gewerbegebiet“
– die Flexibilisierung der Festsetzung zu den im Straßenraum anzupflanzenden Bäumen hinsichtlich der Standorte
– die geringfügige Aufweitung von Fuß- und Wirtschaftswegen im Osten des Plangebeites zur Gewährleistung einer Not-Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge im Havariefall.
Diese Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans, insofern wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Zweckverband hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 26.10.2026 bis einschließlich Freitag den 27.11.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Zweckverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
