Planungsinhalt: Der vorliegende Bebauungsplan dient der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sowie eines Stützpunktes der Johanniter Unfallhilfe e.V. in verkehrsgünstiger Lage am nördlichen Siedlungsrand von Bürgeln.
Verfahren: Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom: vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025. Die Abgabe der Stellungnahme soll per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.