Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Bürgeln, 1. Änderung“

– Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB –
Genaue Lage:

Gemeinde Cölbe, Ortsteil Bürgeln

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

17/08/2026

bis

25/09/2026

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Bürgeln“ am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Bürgeln gefasst.

Allgemeines Planungsziel ist die Umstrukturierung der Festsetzungen zum zulässigen Branchenmix inkl. der jeweils zugehörig festgesetzten Verkaufsflächen. Dabei soll die zulässige Verkaufsfläche im Lebensmitteleinzelhandel um rd. 200 qm angehoben und im Gegenzug die bislang geltende Zulässigkeit für einen Tierfachmarkt, der jedoch nicht zur Umsetzung gelangte, entfallen sowie die zulässigen Verkaufsflächen für einen Getränkemarkt von bislang 750 qm auf max. 600 qm reduziert werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Baufenster, das bislang im Nordwesten des Marktgeländes festgesetzt und für ein Gesundheitszentrum vorgesehen war, das ebenfalls nicht zur Umsetzung gelangt ist, gestrichen. Diese Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans, insofern wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 17.08.2026 bis einschließlich Freitag den 25.09.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular