15. Flächennutzungsplanänderung „Zum Alertsberg“

Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Genaue Lage:

Stadt Bad Laasphe, Stadtteil Banfe

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

23/03/2026

bis

24/04/2026

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Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 15. Flächennutzungsplanänderung „Zum Alertsberg“ am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Banfe beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die betriebliche Entwicklung eines bestehenden Gewerbebetriebes. Dazu soll eine rd. 1.600 qm große Fläche, die bislang im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, in die Darstellung als  „gewerbliche Baufläche“ (G) umgewidmet werden. Bezogen auf die Maßstabsebene des Gesamt-Flächennutzungsplans der Stadt Bad Laasphe handelt es sich um eine kleinflächige Anpassung, welche die Grundzüge des Gesamt-Flächennutzungsplans i.S. von § 13 Abs. 1 BauGB nicht berührt. Darüber hinaus werden durch das Vorhaben die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB erfüllt, so dass die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 23.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular