Die Gemeindevertretung der Altenstadt hat in ihrer Sitzung am 02.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Frankfurter Straße“ und die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich beschlossen.
Die Bauleitplanung dient der Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Umsetzung einer Quartiersentwicklung aus Wohnen, Nahversorgung, Seniorenwohnen und Ärztehaus und einem medizinischen Versorgungszentrum am westlichen Siedlungsrand von Altenstadt. Die Planung steht im engen Kontext zur geplanten Ortsumfahrung Altenstadt und dem im Westen vorgesehenen Anschlussknoten zur Ortsdurchfahrt sowie seit geraumer Zeit laufenden Bestrebungen der Gemeinde zur Schaffung weiterer, dringend benötigter, Wohnbauflächen am westlichen Siedlungsrand.
Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch beauftragt.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan inkl. Konzeptentwurf zur Umweltprüfung liegen im Zeitraum vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 öffentlich aus.
Stellungnahmen können von Jedermann, vorzugsweise digital, an die Gemeinde Altenstadt unter der E-Mail-Adresse: elbert@altenstadt.de oder an das, mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro unter: beteiligung@grosshausmann.de eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.