Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Frohnhäuser Mühle“ und die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Frohnhäuser Mühle“ beschlossen.
Die historische „Frohnhäuser Mühle“ ist ein das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäudeensemble. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, eine attraktive Nutzung der Gebäude und des Umfelds der Mühle planungsrechtlich zu steuern. Die Planung soll der baulichen Entwicklung des gesamten Komplexes dienen. Es ist vorgesehen, das Plangebiet künftig als „Sondergebiet Pferdehof“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Dabei soll ein Nutzungsmix u.a. aus Wohnen, Ferienwohnen, Seminarräumen, Büro- und Geschäftsräumen, Pferdehaltung mit Pensionstierhaltung sowie einer Reithalle festgesetzt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden. Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie der FNP-Änderung und ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung für die Bauleitpläne werden daher im Zeitraum vom Montag, den 21.09.2026 bis einschließlich Freitag, den 23.10.2026 im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (per E-Mail) eingereicht werden.
