Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans „Auf den langen Strichen“ im Ortsteil Lohra beschlossen. Die Planänderung dient insbesondere der ergänzenden Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche innerhalb des als Gewerbegebiet (GE) festgesetzten Plangebiets. Die Bauleitplanung wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich besitzt eine Größe von rund 0,7 ha und umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Lohra; Flur 23: 290 (tw.), 291/1, 291/2, 291/4, 291/5, 291/6, 291/7, 292.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Auf den langen Strichen, 9. Änderung“ (Begründung, Textliche Festsetzungen, Planteil) werden im Zeitraum vom Montag, den 17.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 18.09.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse info@lohra.de übermittelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lohra deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
