Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den geplanten Abriss und vergrößerten Neubau des bestehenden REWE Lebensmittelmarktes sowie des Getränkemarktes am bestehenden Standort in der Gießener Straße. In diesem Zuge erfolgt auch die Bereinigung des betroffenen Bebauungsplans „Königsberger Straße“ durch Einbeziehung einer bislang als „öffentliche Straße“ festgesetzten Fläche, die jedoch nie umgesetzt wurde und mittlerweile auch nicht mehr benötigt wird, in das angrenzend festgesetzte Gewerbegebiet.
Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden
im Zeitraum vom Montag den 17.11.2025 bis einschließlich Freitag den 19.12.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
