Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“

Genaue Lage:

Bad Zwesten, Kerngemeinde

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

21/07/2025

bis

25/08/2025

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Allgemeines Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebiets in der Kerngemeinde Bad Zwesten. Dieses soll westlich der Ortslage Zwestens im Anschluss an vorhandene Wohngebiete entstehen.

Die Gemeinde Bad Zwesten hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der  Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.

Die Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung werden im Zeitraum von Montag, dem 21.07.2025 bis einschließlich Montag, dem 25.08.2025 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zur Einsichtnahme und Stellungnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: gemeindeverwaltung@badzwesten.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular