Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet in Bad Zwesten im westlichen Siedlungsbereich der Kerngemeinde.
Die Gemeinde Bad Zwesten hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum von Montag, dem 21.07.2025 bis einschließlich Montag, dem 25.08.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: gemeindeverwaltung@badzwesten.de eingereicht werden. Sie können auch an unser Büro unter der Adresse: beteiligung@grosshausmann.de eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 23und § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.