Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Park Grebenau“

Genaue Lage:

Stadt Grebenau

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

18/08/2025

bis

26/09/2025

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Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer rd. 25 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage im Südwesten von Grebenau. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ (§ 2 EEG – „Erneuerbare Energien-Gesetz“ vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 geändert worden ist)

Die Stadt Grebenau hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen und die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom Montag, den 18.08.2025 bis einschließlich Freitag, den 26.09.2025 öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: info@grebenau.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• Artenschutz, Avifauna
• Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
• Monitoring
• Landschaftsbezogene Naherholung
• Landschaftsbild
• Grund-/Trinkwasserschutz
• Niederschlagswasserbehandlung
• Bodenschutz und Altlasten
• Klimafunktionen
• Landwirtschaft

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular