Allgemeines Planungsziel ist es, die Voraussetzungen für ein bedarfsorientiertes Angebot an Bauland im Stadtteil Schweinsberg zu schaffen. Dabei erfolgt eine Arrondierung von Grundstücksflächen in unmittelbarer Siedlungsrandlage im Bereich der Gemeindestraße „Fahracker“. Im Plangebiet soll eine Darstellung von „Wohnbauflächen“ (W), „Mischbauflächen“ (M) sowie „gewerblichen Bauflächen“ (G) erfolgen. Die Größe des Geltungsbereichs des Plangebiets beträgt rd. 0,8 ha.
Die Vorentwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung (inkl. des Konzeptentwurfs zur Umweltprüfung) werden im Zeitraum von
Montag, den 06.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 07.02.2025
öffentlich im Internet zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail unter Angabe des Projektes an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de und/oder an unser Büro, welches gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt wurde, an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, damit die Stadt den Inhalt nachvollziehen kann.
Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Vorentwurfsbestandteile stellen PDF-Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.